Aus diesem Grund hat die Zugänglichkeit von Anfang an hohe Priorität, um die uneingeschränkte Nutzung für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten. Die Konstruktionen müssen ohne besondere Anpassungen oder Modifikationen von Personen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen nutzbar sein.
Die Fahrzeuge sind dafür ausgelegt, die Anforderungen im Königlichen Dekret 1544/2007 und in anderen Regelwerken wie der Technischen Spezifikation für Interoperabilität für mobilitätseingeschränkte Reisende der Europäischen Union aus dem Jahr 2008 zu erfüllen und sogar zu übertreffen.